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Wir bieten Ihnen als Nutzer der o.g. Webseiten die Möglichkeit, sich über unsere Produkte zu informieren. Außerdem können Sie sich per Email, Post oder Telefon an uns wenden und auf diesem Wege Informationen zu den angezeigten Produkten abfragen.

Nachfolgend informieren wir Sie, welcher Art persönlicher Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen, sollten Sie unsere Website besuchen oder ein oder mehrere Produkte bestellen. Die nachfolgende Datenschutzerklärung zeigt Ihnen, auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Zweck dies geschieht. Zudem informieren wir Sie darüber, welche Rechte Ihnen im Hinblick auf die Nutzung der personenbezogenen Daten zustehen.

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Reinhard Erdloff

Brokreihe 5

25572 Ecklak

Tel: 04823 8284  Mail: info@kkn-umwelttechnik.de

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Sie können eine bereits erteilte Einwilligung  jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf ausgeschlossen,

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Diese Daten sind solche, mit denen Sie direkt oder indirekt identifiziert werden können (wie etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse).

Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies von einer gesetzlichen Erlaubnis gestattet ist oder Sie in die jeweilige Nutzung einwilligten. Nachdem der Bedarf der Datenverarbeitung weggefallen ist, werden diese gelöscht, es sei denn Sie haben einer weiteren Nutzung zugestimmt oder der Löschung stehen gesetzliche Pflichten entgegen. Im Einzelnen werden die folgenden Datenverarbeitungsvorgänge wie folgt erfasst:

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Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie auf unserer Website sind. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen vermeiden wir.

Die Grundlagen für den Prozess der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung bei berechtigtem Interesse erlaubt, sofern dem keine überwiegenden Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Nutzers entgegenstehen.

Eine vorübergehende Speicherung der Daten ist erforderlich, um die Inhalte der Website für den Nutzer darzustellen. Somit ist die Erfassung dieser Informationen für die Darstellung unserer Webseiten nötig. Hierfür muss auch die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Hierdurch soll die Sicherheit unserer IT-Systeme gewährleistet werden. Aus diesem Grunde liegt das berechtigte Interesse von uns an der Datenverarbeitung nach § 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Daten werden gelöscht, wenn eine weitere Aufbewahrung nicht mehr für den Grund der Speicherung erforderlich ist. Für die Bereitstellung der Website ist dies mit Beendigung der Sitzung gegeben. Bei der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach sieben Tagen erledigt. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich, wenn die IP-Adressen der Nutzer gelöscht bzw. gekürzt werden, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Nutzers nicht möglich ist.

Widerspruchsmöglichkeit der IP-Adressen

Eine Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den allgemeinen Betrieb der Websites unumgänglich. Damit besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

Formular per E-Mail

Sollten Sie uns über eine unserer Formulare Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung an Dritte weiter.

Dazu werden folgende Daten an uns übermittelt und gespeichert: Vor- und Nachname, Firma/Organisation, Adresse, Email-Adresse, Telefonnummer und persönlich bezogene Daten, die Sie im Anfragentext eintragen.

Für die Verarbeitung der eingetragenen Daten werden im Rahmen des Absendevorganges die Einwilligung des Nutzers eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung hingewiesen.

Alternativ wird auf der Website für die Kontaktaufnahme unsere Telefonnummer angezeigt. Damit werden die telefonisch übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers auf unserem internen System gespeichert.

Die Verarbeitung der in das Formular eingegebenen Daten erfolgt auf Grundlage der Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern im Falle der Kontaktaufnahme durch Telefon in dem Anruf des Nutzers keine Einwilligung in die Datenverarbeitung und Speicherung gesehen werden sollte, ist diese nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt. Im anderen Fall, kann die Anfrage des Nutzers nicht bearbeitet werden.

Der Zweck der Verarbeitung der über das Kontaktformular übermittelten Daten ist für die Bearbeitung der Anfrage und den Anschlussfragen unbedingt erforderlich. Im Falle einer Kontaktaufnahme per Telefon liegt hierin auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der telefonisch übermittelten Daten.

Die von Ihnen im Formular eingetragenen Daten verbleiben nur so lange bei uns, bis Sie zur Erfüllung des Auftrages nötig sind. Dieses ist bei Mailkontakt oder Telefon dann der Fall, wenn die jeweilige Anfrage bearbeitet und abgeschlossen wurde. Wir werden die Daten auf Verlangen löschen, wenn Sie uns zur Löschung auffordern bzw. Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen. Gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben davon unberührt.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Nutzer können die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten über das Kontaktformular jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an info@kkn-umwelttechnik.de. Wir löschen dann die von Ihnen über das Formular mitgeteilten Daten.

Haben Sie mit uns geschäftliche Kontakte geknüpft und hierbei Ihre E-Mail-Adresse angegeben, erlauben wir uns im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Produktempfehlungen für eigene Produkte zu versenden, wenn wir Sie hierauf bei Vertragsschluss hingewiesen haben und Sie nicht widersprachen.

Die personenbezogenen Daten, die wir für den Versand unserer Angebote an Sie speichern, werden nicht an dritte Unternehmen weitergegeben. Die Daten werden ausschließlich für den Versand. der Produktempfehlung verwendet.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogene Daten für den Versand ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art 6 Abs. 1 lit a DSGVO. Die Rechtsgrundlage für Produktempfehlungen infolge eines vorhergehenden Verkaufs von Produkten oder einer Anfrage ist Art 6 Abs. 1 lit f DSGVO in Verbindung mit § 7 Abs. 3 UWG.

Zweck der Erhebung der personenbezogenen Daten für die Produktempfehlungen an Kunden, die Produkte erworben haben, ist die Benachrichtigung dieser.

Dauer der Speicherung

Der Name und die E-Mail-Adresse des Nutzers werden so lange gespeichert, bis der Kunde der Zusendung widerspricht. Etwaige sonstige im Rahmen des Anmeldevorgangs erhobene Daten werden in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen gelöscht.

Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer kann dem Erhalt von Produktempfehlungen per E-Mail über einen gesonderten Link direkt am Ende jedes Newsletters widersprechen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den weiteren Erhalt per E-Mail an info@kkn-umwelttechnik.de abzubestellen bzw. zu widerrufen.

Fragen zum Datenschutz und Rechte des Nutzers

Der Nutzer unserer Webseiten hat jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck der gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und zudem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde,

über uns als Verantwortliche Stelle zu:

Auskunftsrecht

Ohne Angaben von Gründen können Sie eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie über folgendes Auskunft verlangen:

die Gründe, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

–  die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

–  das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

–  das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

–  Den Nutzern steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden und über die geeigneten Garantien gem. im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung

Als unser Nutzer/Kunde haben Sie ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

– Wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

– die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

Reinhard Erdloff die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

– wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von uns unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung

Sie können von uns verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

– Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

– Sie legen Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.

– Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

– Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem ich Reinhard Erdloff, unterliege.

Recht auf Information

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber uns geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber uns das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln,

die auf einem gemeinsamen Vertrag beruht und

– die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts können Sie verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus ganz individuellen Gründen, jederzeit gegen die Verarbeitung und Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, Widerspruch einzulegen. Reinhard Erdloff verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es gibt nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung, die Ihren Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

– für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,

– aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder– mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des BundeslandesS-H, in dem Reinhard Erdloff seinen Firmensitz hat.

Änderungen

Damit gewährleistet wird, dass die Datenschutzerklärung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, behält Reinhard Erdloff sich jederzeit Änderungen vor. Dies gilt auch, wenn die Datenschutzerklärung aufgrund einer Änderung unseres Angebots über die Website angepasst werden muss. Die neue Datenschutzerklärung gilt ab dem nächsten Besuch des Nutzers auf der Website.

Ecklak, den 25. Mai 2018

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Allgemein und spezielles über Abwasseranlagen

Unter Abwasserbeseitigungsanlagen versteht man alle Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln sowie zum Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Abwasserbeseitigungsanlagen sind unter Berücksichtigung der Benutzungsbedingungen und Auflagen für das Einleiten von Abwasser (§§ 4 und 5 WHG) nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Hierzu zählen insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasserbeseitigungsanlagen. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Vorschriften, so haben die Länder sicherzustellen, daß die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden (§ 18b Abs. 2 in Verbindung mit § 7a Abs. 2 WHG).

Abwasserbehandlung,

Alle Techniken mit dem Ziel der schadlosen Ableitung, Reinigung, Verwertung, Rückgewinnung von wiederverwendbaren Wertstoffen und Senkung des Abwasseranfalls. Die mechanische Abwasserbehandlung dient der Abtrennung von Feststoffen; grobe Stoffe werden durch Rechen, Sand im Sandfänger, aufschwimmende Stoffe wie Fette und Öle durch sog. Leichtstoffabscheider, sink- und absetzbare Stoffe (oft nach einer Neutralisation) im Vorklärbecken zurückgehalten. Bei der biologischen Abwasserbehandlung wird die Fähigkeit von Kleinlebewesen (vor allem von aeroben Bakterien) ausgenutzt, organische Substanzen zu metabolisieren (Veratmen), das heißt sie in niedermolekulare Verbindungen, letztlich in Kohlendioxid, Wasser, Nitrat und Sulfat überzuführen. Dieser Prozeß ist der natürlichen Selbstreinigung der Oberflächengewässer nachgeahmt, wobei das Verfahren durch die Konzentrationserhöhung an Bakterien usw. und durch die Sauerstoffzuführung in Form von Luft in den biologischen. Kläranlagen wesentlich beschleunigt wird. Die biologischen. Abwasserbehandlung wurde notwendig, um die Vorfluter (Oberflächengewässer) nicht durch übermäßigen Sauerstoffverbrauch zu belasten. Bei der chemischen Abwasserbehandlung wird durch Zugabe von Kalk oder Natronlauge das Abwasser neutralisiert, wobei Kolloide und Salze ausfallen können; auch Eisen- und AIuminiumsalze können zugesetzt werden. Den physikalisch-chemischen Abwasserbehandlungs-Methoden werden Flotation, Ionenaustauscher, Umkehrosmose und andere Verfahren zugerechnet.

Abwasserentsorgung

im allgemeinen Sinne die Rückführung des Abwassers in den natürlich Wasserkreislauf. Verfahrensmöglichkeiten: Einleitung in einen Vorfluter (oberirdische Gewässer, wie Bach, Fluß oder See), Einleitung in ein kommunales Entwässerungssystem, landwirtschaftlich Abwasserverwertung, Versickerung oder Versenkung, Eindampfen und Verbrennen, Transport ins Meer. Vor der Abwasserbeseitigung kann beziehungsweise muß eine Reinigung des Abwassers vorausgehen.

Abwasserbeseitigungspläne

Abwasserbeseitigungspläne (§ 18a Abs. 3 WHG) gehören zu den Planungsinstrumenten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Abwasserbeseitigungspläne werden von den Ländern nach überörtlichen Gesichtspunkten aufgestellt (§ 18a Abs. 3 Satz 1 WHG) und sollen im Interesse des Gewässerschutzes eine optimale Behandlung der Abwässer durch Festlegung entsprechender Planziele gewährleisten. Die Abwasserbeseitigungspläne bauen auf den Festlegungen der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung auf, welche die wasserwirtschaftliche Grundlage für die Aufstellung der Abwasserbeseitigungspläne bilden. In den Abwasserbeseitigungsplänen sind insbesondere die Standorte für bedeutsame Anlagen zur Behandlung von Abwasser, ihr Einzugsbereich, Grundzüge für die Abwasserbehandlung sowie die Träger der Maßnahmen festzulegen (§ 18a Abs. 3 Satz 2 WHG). Diese Aufzählung des Mindestinhalts von Abwasserbeseitigungsplänen ist nicht erschöpfend. Den Ländern bleibt es überlassen, einzelne oder sämtliche Festlegungen der Abwasserbeseitigungspläne für andere Behörden, Planungsträger, Abwasserbeseitigungspflichten und sonstige Dritte für verbindlich zu erklären (§ 18a Abs. 3 Satz 3 WHG).

Abwasserbiologie

beschäftigt sich mit den biologischen Prozessen, den Organismen und den Lebensbedingungen in einem Abwasser oder einem mit Abwasser verunreinigten natürlichen Gewässer und deren Verschmutzungsgrad.

Abwassereinleitung

Die Einleitung von Abwasser in oberirdische Gewässer stellt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Benutzungstatbestand dar und ist gemäß § 2 in Verbindung mit § 7 WHG erlaubnispflichtig. Durch die 4. Novelle zum WHG ist in dieses Gesetz der § 7a - eine für die Praxis grundlegende Bestimmung - eingefügt worden, durch den die Mindestanforderungen festgelegt werden, unter denen eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser (nur) erteilt werden darf. § 7a WHG ist am 01. 10. 1976 in Kraft getreten. Durch die 5. Novelle zum WHG ist diese Vorschrift verschärft worden: für Abwässer mit gefährlichen Stoffen ist künftig der Stand der Technik einzuhalten. Nur wenn dieser eingehalten wird, darf eine Erlaubnis für das Einleiten erteilt werden. Hierzu erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. bei gefährlichen Abwässern dem Stand der Technik entsprechen müssen (§ 7a Abs. 1 Satz 3 WHG).

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften wurden ursprünglich grundsätzlich jeweils für einen bestimmten Herkunftsbereich erlassen. Eine Ausnahme bildeten die 1. AbwVwV (Gemeinden) und die 22. AbwVwV (Mischabwässer), die beide Abwasser aus unterschiedlichen Teilströmen (kommunaler Bereich - gewerblicher Bereich) erfaßten.

Nachdem die Herkunftsbereiche von Abwasser. das gefährliche Stoffe enthält, gem. § 7a Abs. 1 Satz 4 WHG durch die Abwasserherkunftsverordnung vom 03. 07. 1987 (BGBl. I, S. 1578, zuletzt geändert durch VO vom 27. 05. 1991, BGBl. I, 5. 1197) bestimmt waren, mußten die Verwaltungsvorschriften, die die Anforderungen für diese Stoffe enthielten, fortgeschrieben werden. Dabei konnten sie wesentlich vereinfacht werden. Die in den früheren einzelnen Verwaltungsvorschriften jeweils wiederkehrenden gleichartigen Regelungen wurden in der allgemeinen Rahmen-AbwasserVwV vom 08. 09. 1989 (GMBl. S. 518) zusammengefaßt. In ihrer Anlage sind alle maßgeblichen Analyse- und Meßverfahren beschrieben. In ihre Anhänge wird (der Numerierung der bisherigen Abw VwVen folgend) die Beschreibung des jeweiligen Anwendungsbreichs und die Anforderungen für die einzelnen Herkunftsbereiche aufgenommen.

Abwasserfahne,

die unterhalb der Abwassereinleitungsstelle in ein Gewässer sichtbare, oft aber nur fotografisch oder durch chemisch Methoden erfaßbare Gewässerverschmutzung; beruht auf der Langsamkeit der Durchmischung von Wasser.

Abwasserfischteich

zur Abwasserreinigung benutzte stehende bzw. aufgestaute Gewässer mit natürlich Besatz an Mikroorganismen, Wasserpflanzen und -tieren. Kennzeichnend ist das Auftreten von Karpfen, Schleien und anderen Fischen als Endkonsumenten der Nahrungskette.

Abwassergebühr

wird anhand des Wasserverbrauches berechnet (pro m3). Mitunter beträgt inzwischen der Preis bis zu 10 DM und darüber her. Bei den zunehmenden Kosten für die Instandhaltung, den Bau und die notwendige Verbesserung sowie Erweiterung bestehender Anlagen ist mit weiterhin steigenden Abwassergebühren zu rechnen.

Abwasserkonzentration

Masse von Abwasserinhaltsstoffen je Volumeneinheit, z. B. mg/l.

Abwasserlast

Die Abwasserlast entspricht der .Masse der Abwasserinhaltsstoffe im Abwasservolumenstrom je Zeiteinheit. Sie vermindern den Sauerstoffgehalt des Wassers dadurch, indem sie als Substrat der biologischen Oxidation dienen. Die Abwasserlast wird aus dem Quotienten aus Einwohnergleichwert und Niedrigwasserabfluß des Gewässers berechnet. Die Abwasserlast-Zahlen können die Belastung eines Gewässers an beliebig vielen Stellen anzeigen, wobei die Selbstreinigung des Gewässers zwischen den Einleitungen berücksichtigt werden muß.

Die Belastung eines fließenden Gewässers durch Abwässer; ausgedrückt als Quotient aus Einwohnergleichwert und Niedrigwasserabfluß

Abwasserlastplan

Die bildliche Darstellung der Abwasserlast.

Abwasserpilze,

fädige Pilze, aber auch im übertragenen Sinn Fadenbakterien, die in kohlenhydratreichen Abwässern massenhaft auftreten und durch Pilztreiben Filter verstopfen bzw. zur Verschlammung beitragen

Abwasserreinigung

Sammelbezeichnung für alle Techniken zur Verringerung von Abwasserinhaltsstoffen durch biologische, chemische und/oder mechanische Verfahren.

Kommunale Abwässer und Abwässer vieler Industriebranchen, die in der Regel und überwiegend organische Abwasserinhaltsstoffe enthalten, müssen heute zumindest vollbiologisch behandelt werden. Sind die Abwässer besonders stark verschmutzt oder werden sie in leistungsschwache Gewässer oder in Seen eingeleitet, reichen vollbiologische Verfahren allein nicht aus. Die Abwässer müssen dann "weitgehend" (in Anlagen der "weitergehenden Abwasserreinigung") behandelt werden. Nach den Erfahrungen von 1970 bis 1987 stellt sich die Entwicklung der Abwasserreinigung. in den alten Bundesländern wie folgt dar:

·         die Zahl der an Kanalisationen angeschlossenen Einwohner ist von 31,6 auf etwa 56,5 Millionen angestiegen,

·         die Länge des Kanalnetzes ist von 61 000 auf 291 583 Kilometer angestiegen,

·         die Zahl der an vollbiologische Kläranlagen angeschlossenen Einwohner ist von 40 auf 88% der Gesamteinwohner angestiegen,

·         die Menge des vollbiologisch behandelten Abwassers ist von 16% auf 85% angestiegen, bezogen auf die in öffentlichen Kläranlagen behandelten Abwassermengen.

Abwasserreinigungstechnik

Oberbegriff für Technologien zur Reinigung von Abwässern. Kommunale Abwässer und Abwässer vieler Industriebranchen, die in der Regel und überwiegend organische Abwasserinhaltsstoffe enthalten, müssen heute zumindest vollbiologisch behandelt werden. Sind die Abwässer besonders verschmutzt oder werden sie in leistungsschwache Gewässer eingeleitet, reichen vollbiologische Verfahren nicht aus. Die Abwässer müssen dann in Anlagen der "weitergehenden Abwasserreinigung" behandelt werden.

Abwassersammler

Kanalisation oder zum Bestandteil der Kanalisation erklärter offener Wasserlauf, der Abwässer aufnimmt. (S.a. Verdünnung im Vorfluter).

Abwassertechnik

Alle Technologien, die sich mit der Reinigung von Abwässern beschäftigen. Während man sich früher meist mit der mechanischen Reinigung begnügte, wird heute die biologische Abwasserreinigung allgemein gefordert. Für die Zukunft werden noch weitergehende Abwasserreinigungsverfahren erforderlich, z. B. physikalisch-chemische Verbrennung von Konzentraten.

Abwassertechnische Vereinigung (ATV)

Technisch-wissenschaftlicher Verein, zu dessen Aufgaben im Bereich des Abwasser- und Abfallwesens die Ausarbeitung des ATV-Regelwerkes Abwasser, die wissenschaftliche und praktische Bearbeitung von Fachfragen, die Förderung der Fachausbildung und Fortbildung und die Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher und rechtlicher Belange des Fachgebietes gehören.

Abwasserteich:

Teich zur mechanisch-biologischen Reinigung organisch verschmutzter Abwässer. Zur Erhöhung der Reinigungsleistung und zur Verringerung des Platzbedarfs kann er zusätzlich belüftet werden.

Abwasserverbrennung

Verfahren, bei denen organische Abwasserinhaltsstoffe durch Oxidation mit Luftsauerstoff unter vollständiger Verdampfung des Wasseranteils in anorganische Verbrennungsprodukte überführt werden. Die Abwasserverbrennung bietet sich als technisch erprobtes Verfahren bei hohen Konzentrationen an organischen Abwasserverunreinigungen oder bei Verunreinigungen, die mit anderen Verfahren nicht ausreichend zerstört werden können, an.

Abwasservermeidung

Anwendung abwasserarmer bzw. abwasserloser Verfahren vor allem im industriellen und gewerblichen Bereich. Hierzu gehört zum Beispiel die Anwendung von Produktionsprozessen ohne Wasserverbrauch, die innerbetriebliche Umstellung auf wassersparende Kreislaufsysteme oder die Verwendung von Trockenkühltürmen anstelle von Naßkühltürmen.

Abwasserverwertung

Siehe auch Kär-Kontor-Nord Klärwassertreibhaus.

Weiträumige Verteilung von Abwasser auf land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Die landwirtschaftliche A. wird meist als Verregnung nach vorheriger mechanischer Reinigung betrieben. Als A. bezeichnet man auch den Wiedereinsatz von gereinigtem Abwasser im Produktionsprozeß.

Abwasserzweckverbände

sollen durch Zusammenlegen der Abwasserentsorgung die Kosten verringern. (Der Zweck... heiligt die Mittel!!,)

Vereinigungen mit dem Ziel, die Reinigung von Abwässern aus verschiedenen Betrieben oder Gemeinden gemeinschaftlich durchzuführen, z. B. in einem sog. Gruppenklärwerk für mehrere Orte. Eine Form der Abwasserzweckverbände stellen Wasser- und Bodenverbände (Genossenschaften) dar Beispiel: Wupperverband). In diesen Verbänden können auch natürliche und juristische Personen des Privatrechts wie Grundstückseigentümer, Bergwerke oder Industriegebiete Mitglieder sein bzw. zwangsweise beigezogen werden.

Anmerkung E.S.: Die Mitgliedschaft in einem Zweckverband befreit die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden von der Verantwortung für die Qualität des Ablaufwasser, die auf den Verband übergeht.

Änderungssatzung:

vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Änderung, z.B. der Entwässerungssatzung

Aerob

Bezeichnung für die Lebensweise von Organismen, die zum Leben Sauerstoff benötigen oder chemische Reaktionsweisen, die nur unter Sauerstoffzufuhr möglich sind.
Die aerobe Abwasserreinigung erfolgt in Belebungsbecken durch Mikroorganismen unter Zuführung von Sauerstoff.

Aerobe Abbauvorgänge,

Abbauvorgänge, bei denen Sauerstoff verbraucht wird.

Agglomeratien

Zusammenballung v Teilchen, z. B. durch Zugabe von Flockungsmitteln und Flockungshilfsmitteln.

Akkumulation

Anhäufung, Anreicherung, in biotischen und abiotischen Bereichen der Umwelt.

Aktivkohle

Hochporöser, reiner Kohlenstoff, mit großer Oberfläche (mit bis zu 300 m2 pro Gramm); wird gewonnen durch geeignete Verkohlung von Holz, Torf, Braunkohle u. a.. Verwendung als Adsorptionsmittel

Aktivkohle-Filter

Anlage zur adsorptiven Rückhaltung von Stoffen, die sich biologisch entweder sehr schwer oder gar nicht abbauen lassen. Aktivkohle-Verfahren werden sowohl bei der weitergehenden Abwasserbehandlung (dritte Reinigungsstufen) aber auch in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt

Algen

zusammenfassende Bezeichnung. für 2 systematische Großgruppen phototroph (d.h. unabhängig von organischen Stoffen anderer Organismen) lebender niederer Pflanzen; sie leben meist in Wasser frei schwimmend oder festsitzend, auch auf dem Land; hier z. T. in Symbiose mit Pilzen zu Flechten. Die organische Stoffproduktion der Algen ist Nahrungsquelle der Wassertiere; auch der Mensch nutzt die Algen: als Nahrungsmittel zur Gewinnung von Alginsäure und Jod und Herstellung von Gallerten (Agar-Agar, Carrageen), zu Dünger und Futter und als Rohstoffe zur Gewinnung pflanzlichen Öles.

Algenblüte

Grünfärbung und Trübung der Gewässeroberfläche bei Massenvermehrung bestimmter Algen, z. B. im Süßwasser durch die Gattung Anabaena, im Meerwasser vor allem von Dinoflagellaten. Ursache ist ein übermäßiger Nährstoffeintrag, vor allem von Phosphaten und Nitraten.

Alkylbenzolsulfonate

wichtigste Aniontenside für Wasch- und Reinigungsmittel.

Altlasten

Unter Altlasten versteht man Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Altablagerungen sind z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle, illegale Ablagerungen aus der Vergangenheit, stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen mit Produktionsrückständen (auch Bauschutt).

Altstandorte sind z. B. Grundstücke stillgelegter Anlagen, nicht mehr verwendete Leitungs- und Kanalsysteme oder sonstige Betriebsflächen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Alte Deponien und Ablagerungen, die nicht nach dem heutigen Stand abgedichtet sind und ein Gefährdungspotential für die Umgebung, insbesondere das Grundwasser darstellen. Altlasten erfordern in der Regel umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Ort und Stelle, ein ledigliches Abtragen und Deponieren an anderer Stelle hat in den USA bereits zu neuen Altlasten geführt. Von dem Bundesverband der Deutschen Industrie wurde 1985 eine Vermittlungsstelle gegründet. Sie gibt Auskunft über Fachfirmen, die das für eine optimale Sanierung von. Altlasten erforderlich Know-how besitzen. Für die Finanzierung der Sanierung von Altlasten (Altdeponien und Altstandorte, d.h. mit umweltgefährdenden Stoffen kontaminierte Grundstücke, die gewerblich, oder von kommunalen Betrieben genutzt wurden und ein Gefahrenpotential darstellen) gilt grundsätzlich das Verantwortlichkeitsprinzip aufgrund des Polizeirechts (Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Ist ein Verantwortlicher (Handlungs- oder Zustandsstörer) nicht feststellbar oder heranziehbar, wird eine freiwillige Finanzierung durch die Wirtschaft und die öffentlichen Hände (Länder und Kommunen) (Solidaritätsbeiträge) über Kooperationsverträge angestrebt: Rheinland-Pfalz (1986), Hessen und Bayern (1989). Die zwangsweise Heranziehung der heutigen Sonderabfallerzeuger erfolgt über das Lizenzmodell: Nordrhein-Westfalen (1988).

Ammonium

Anorganische Stickstoffverbindung, die u. a. beim biologischen Abbau organischer Stickstoffverbindungen (z.B. Eiweiße). Gelangt Ammonium aus Kläranlagen, Düngemittelabschwemmungen u. a. in ein Gewässer, wird es dort unter Sauerstoffverbrauch (-Zehrung) durch Mikroorganismen zu Nitrat umgewandelt. Das in Kläranlagen gebildete Ammonium kann durch Nitrifikation und Denitrifikation weitgehend eliminiert werden. Stickstoffverbindungen fördern das Algenwachstum (Eutrophierung).

Anaerob

Bezeichnung für die Lebensweise von Organismen, die zum Leben keinen freien Sauerstoff benötigen, und für chemische Reaktionsweisen, die unter Ausschluß von Sauerstoff ablaufen. Die anaerobe Reinigung von Abwässern geschieht in Faultürmen und wird aus Gründen der Energieeinsparung besonders von Industriebetrieben angewandt, und zwar speziell für organisch stark verschmutzte Abwasser.

Das bei dem Faulungsprozeß entstehende Gas (Biogas) kann zum Heizen verwendet werden. Eine Vollreinigung ist jedoch auf diesem Wege nicht möglich.

Anaerobe Abbauvorgänge,

Abbauvorgänge, bei denen kein freier Sauerstoff verbraucht wird.

Anaerobier

Organismen, die ohne freien Sauerstoff leben; gewinnen Energie durch unvollständige Abbauvorgänge ohne die Anwesenheit von Sauerstoff (Gärung). Man unterscheidet obligate Anaerobier, für die Sauerstoff giftig ist und fakultative Anaerobier, die auch bei der Anwesenheit von Sauerstoff leben können.

Anorganische Salze

Größte Gruppe der anorganischen Verbindungen. In erheblichen Mengen anfallende und damit umweltrelevante Salze sind vor allem Chloride, Nitrate, Sulfate und Phosphate. Diese können wegen ihrer meist guten Löslichkeit häufig nur durch aufwendige physikalisch-chemische Reinigungsverfahren aus dem Abwasser bzw. bei der Trinkwasseraufbereitung entfernt werden.

Anorganische Verbindungen

Bezeichnung für chemische Verbindungen, die keine Kohlenstoffatome enthalten (einige sehr einfache Grundverbindungen des Kohlenstoffs, z. B. Carbonate werden allerdings ebenfalls als anorganisch bezeichnet).

Anoxisch

In der Abwassertechnik üblicher Begriff zur Beschreibung eines Milieus, in dessen (wäßriger) Umgebung kein gelöster, aber chemisch gebundener Sauerstoff (z. B. in Form von Nitrat) vorhanden ist.

Anschluß- und Benutzungszwang

wurde von der noch älteren Pflicht des Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung übernommen. Beim Abwasser können Landwirte mit dem Einverständnis der Gemeinde davon befreit werden.

Durch Satzung der Kommunen oder der Verbände begründete Pflicht für Unternehmer, private Haushalte usw., sich der kommunalen Abwasserbeseitigung anzuschließen und ihre Anlagen zu benutzen. Die Kosten werden durch Erhebung von Beiträgen und Gebühren auf die angeschlossenen Benutzer umgelegt.

Anschlußbeitrag

wird von den Gemeinden mit Gemeinderatsbeschluß festgelegt. Sollte sich an den Baukosten orientieren. Wird meist über Geschoßfläche und Grundstücksgröße erhoben.

Anschlußkosten

(tatsächliche) setzen sich aus dem Anschlußbeitrag und den privat entstehenden Kosten einschließlich des Anschlußschachtes zusammen.

AOX

Abkürzung für Adsorbierbare organische Halogenverbindungen, Analysenverfahren, das alle adsorbierbaren organischen Halogenverbindungen erfaßt; es beinhaltet als Summenparameter bei der Qualifizierung von Abwasser Halogenverbindungen unterschiedlichsten Gefährdungspotentials.

Arsen

s, As, chem. Element, das, mit anderen Elementen verbunden, in vielen Mineralien vorkommt und dessen Verbindungen giftig sind (greift als Kapillargift in den Gefäßzellen an). Der im Zusammenhang. mit verschiedenen Deponieskandalen in den letzten Jahren häufig zu findende Begriff Arsenschlamm ist ungenau. Es handelt sich dabei um Abfallschlämme aus der Nicht-Eisen-Metall-Gewinnung, die u. a. auch Arsenverbindungen (aus den Erzen stammend) enthalten. Die Anwendung von Arsenverbindungen im Pflanzenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten.

ATV

Abwassertechnische Vereinigung e. V St. Augustin, will die auf dem Gebiet des Abwasser- und Abfallwesens tätigen Fachleute zusammenführen und das Abwasser- und Abfallwesen fördern, so daß die Reinhaltung der Gewässer gewährleistet ist; gegr. 1948. Die fachliche Arbeit wird in 8 Hauptausschüssen geleistet.

Aufbereitung von Wasser

qualitative Veränderung von Wasser, um seine Beschaffenheit dem jeweiligen Verwendungszweck anzupassen, z. B. als Brauch- oder Trinkwasser. Da Wasser bei seinem Kreislauf in der Natur in bakteriologischer, biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht vielfach so verändert wird, daß es häufig als Trinkwasser oder für gewerbliche Zwecke nicht brauchbar ist, muß es je nach dem Verwendungszweck aufbereitet werden.

Auflagen

der wesentlichste Bestandteil von gewerbe- und immissionsschutzrechtiche Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnissen und Bewilligungen. In ihnen schreibt die Behörde u. a. die Begrenzungen für Emissionen vor, wie die Anlage zu betreiben oder ein Gewässer zu benutzen ist. Wird eine Auflage nicht erfüllt, so kann das den Entzug der Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung zur Folge haben; es kann ordnungs- oder strafrechtliche Verfolgung eintreten.

Ausfällen

gelöste Stoffe durch Zusätze geeigneter Substanzen aus einer Lösung ausscheiden. Ausfällen ist ein wichtiges Trennprinzip in der analytischen Chemie.

Mischungen von lackschonenden Tensiden.

Autotroph

Die Bezeichnung für den Ernährungstyp von Organismen, die zum Aufbau ihrer Körpersubstanz nur anorganische Stoffe (Wasser, Kohlendioxid, Salze, Stickstoffverbindungen) benötigen. Hierzu gehören alle grünen Pflanzen, Algen und einige Bakterien. Ist ein Organismus bei seiner Ernährung auf organische Stoffe angewiesen. bezeichnet man ihn als "heterotroph".

Badewasser

Die EG hat am 08. 12. 1975 eine "Richtlinie über die Qualität der Badegewässer" erlassen, die von den Mitgliedstaaten als Verwaltungsvorschrift in geltendes Recht umgesetzt wurde. Sie gilt für fließende und stehende Binnengewässer sowie Meerwasser. Mit dieser Richtlinie soll erreicht werden, daß nicht nur ästhetische Bedürfnisse erfüllt, sondern auch Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen werden.

Badreiniger,

Saure oder alkalisch Flüssigkeiten bzw. Aerosole mit Tensiden, Komplexbildnern und milden Säuren oder Alkalien.

Bakterien

Einzellige, mikroskopisch kleine Organismen von kugeliger, stäbchenförmiger oder gekrümmter Gestalt. Heterotrophe Bakterien können organische Verbindungen vollständig abbauen. Daher spielen sie eine wichtige Rolle bei der Selbstreinigung der Gewässer und der biologischen Abwasserreinigung in Kläranlagen.

Bakterienfilter

Filter aus Kieselgur, Asbest oder Agarschichten, natürlichen oder synthetischen Stoffen, z. B. Celluloseacetat hält Bakterien aus Flüssigkeiten oder Gasen zurück.

Bakteriengifte

teilt man ein in Ektotoxine (Exotoxine), die von lebenden, und Endotoxine, die von abgestorbenen Bakterien abgegeben werden. Die Trennung beider Begriffe ist unscharf.

Bakterientoxizität

Giftigkeit von Stoffen/Stoffgemischen für Bakterien.

Da Bakterien im Stoffhaushalt von Gewässern eine zentrale Rolle einnehmen und hier z. B. durch den Abbau organischer Substanzen sowohl zur Selbstreinigung der Gewässer beitragen als auch die Bereitstellung von Nährstoffen für Pflanzen sichern, müssen bakterienschädigende Stoffe in toxisch wirksamen Konzentrationen möglichst ferngehalten werden. Voraussetzung derartiger Schutzmaßnahmen ist die Kenntnis der Bakterientoxizität der betreffenden Stoffe; sie wird in standardisierten Laborprüfverfahren ermittelt.

Bakteriologie

Die Lehre vom Bau und der Lebensweise der Bakterien.

Bakteriologische Wasseruntersuchung

Mikrobiologische Untersuchungsverfahren zur Feststellung, wieviele Bakterien einer Wasserprobe auf einem Nährboden bestimmter Zusammensetzung zur Vermehrung zu bringen sind (Koloniezahl) und ob sich unter ihnen Keime aus dem Darm von Mensch und Tier befinden (z. B. Escherichia coli).

Die Bakteriologische Wasseruntersuchung gehört zur routinemäßigen Überwachung von Wasserversorgungsanlagen und dient dazu, den Ausbruch bzw. die Verbreitung wasserübertragbarer Krankheiten (z. B. durch Salmonellen) zu vermeiden.

Bakteriophagen,

Phagen, Viren, die ausschließliche in Bakterien zur Vermehrung kommen.

Bakteriostatisch

Nennt man alle Stoffe, die das Wachstum der Bakterien hemmen.

Bakterizide

Bakterienabtötende Stoffe; die bakterizide Wirkung unterscheidet sich von der bakteriostatischen dadurch, daß nach Entfernen des Mittels Wachstum und. Vermehrung der Bakterienzellen nicht wieder beginnen. (VC)

Bauwirtschaft

in Abhängigkeit von wasserwirtschaftlichen Auflagen, konjunkturellen Schwankungen und öffentlichen Baumaßnahmen.

Bay AGVw GO

Bay GO

(Bayerische Gemeindeordnung)

Bazillen

aerobe, stäbenfenförmige, sporenbildende Bakterien.

Bazillenträger

Bezeichnung für Tiere und Menschen, die Krankheitskeime in sich tragen, ohne selbst krank zu sein, Dauerausseheider.

Belastung

1.    Beanspruchung des gesamten Naturhaushalts durch Verunreinigungen und physikalische. Beeinflussung (z. B. Abwärme) der Luft, der Gewässer, des Bodens auf eine Weise, die das beeinflußte Gebiet nachteilig verändert, und der Pflanzen mit artfremden Stoffen, die bei einer Aufnahme durch Tiere und Menschen auch diese belasten können.

2.    Bei Kläranlagen das Verhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit und der zugeführten Abwassermenge.

3.    Belastung. eines Gewässers: Menge der einem Gewässer zugeführten Verschmutzungsstoffe oder thermischen Energie innerhalb eines abgegrenzten Zeitabschnittes; Kriterium bei org. Stoffen ist der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB).

Belastungsgrenzen

Schwellen- oder Grenzwerte für äußere Einwirkungen auf natürliche Systeme. Jedes natürliche System besitzt bis zu einem gewissen Grade die Möglichkeit, äußere Einwirkungen abzufangen und das System im Gleichgewicht zu halten (z. B. "Selbstreinigungskraft der Gewässer"). Über verschiedene labile Zwischenstadien stellt sich danach i. a. ein neues Gleichgewichtssystem ein, das i. a. aber artenärmer und weniger leistungsfähig sein kann und damit die Umweltqualität verringert.

Belebtschlammverfahren

ein Verfahren der biologischen Abwasserreinigung; durch ausgiebiges Umwälzen und Belüften (Sauerstoffeintrag) in einem Becken bilden sich durch den Stoffwechsel der Mikroorganismen sehleimige bakterienhaltige Flocken, in denen die biologische Selbstreinigung stattfindet; die Flocken setzen sich im Absetzbecken ab.

Belebungsanlagen

Anlagen zur biologischen Abwasserreinigung. Sie unterscheiden sich vom Tropfkörperverfahren dadurch, daß die schmutzabbauenden Bakterien und Kleinlebewesen sich nicht auf festen Flächen ansiedeln, sondern frei im Wasser schwebende Flocken bilden. In diesen Anlagen werden auf engstem Raum durch Umwälzen und Belüften große Mengen von Belebtschlamm in der Schwebe gehalten und mit Sauerstoff versorgt, wodurch eine schnelle Abwasserreinigung durch Adsorption an die Blähschlammflocke und z. T. auch durch biochemischen Abbau erzielt wird.

Belebungsverfahren

Verfahren der Abwasserreinigung, bei dem das Abwasser durch Kontakt mit Blähschlamm gereinigt wird. Die Bakterien des Blähschlammes bauen organische Substanzen ab; zu ihrem Stoffwechsel benötigen sie Sauerstoff aus dem Wasser, der ihnen in Belebungsbecken zugeführt wird. Nach der Reinigung des Abwassers im Belebungsbecken wird im Nachklärbecken die belebte Substanz (Blähschlamm) vom Abwasser abgetrennt und im Kreislauf in das Belebungsbecken zurückgeführt oder als Überschußschlamm entfernt.

Belüftung

Anreicherung des Wassers oder eines Gewässers mit Luft oder reinem Sauerstoff. Belüftungsverfahren werden in Kläranlagen, bei der Trinkwasseraufbereitung (zum Beispiel zur Entfernung von gelöstem Eisen oder Mangan) und zur Unterstützung der Selbstreinigungskräfte in Gewässern eingesetzt.

Benutzung der Gewässer

Begriff aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Dazu werden folgende Maßnahmen gezählt:

Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, Aufstauen und Absenken solcher Gewässer, Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, wenn dies den Zustand oder Abfluß des Gewässers verändert, Einbringen und Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer einschließlich Küstengewässer, Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten, Ableiten, Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser.

Weiterhin sind alle Maßnahmen, die erhebliche schädliche Auswirkungen auf die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers haben können, Benutzungen im Sinne des WHG.

Benzin

Ein Gemisch leichtsiedender Kohlenwasserstoffe. Wichtigster Kraftstoff; als Auto-Benzin (Otto-Kraftstoff) mit Oktanzahlen bis 100, als FIug-Benzin mit Oktanzahlen bis 100, als Waseh-Benzin zum Reinigen von Textilien, zum Entfetten von Wolle, Seide und Metall, zum Extrahieren von Fetten, Harzen und Ölen und zur Kautschuk-, Vaselin- und Paraffinfabrikation. Wird aus Erdöl durch Destillation sowie Crack- und Hydrierverfahren gewonnen.

Betriebswasser (Brauchwasser)

Wasser, das gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dient, ohne daß im allgemeinen Trinkwasserqualität verlangt wird (eine Ausnahme ist z. B. für Lebensmittelbetriebe, das Trinkwasserqualität aufweisen muß). Betriebswasser muß je nach Einsatzzweck bestimmte Eigenschaften haben. So darf Kesselspeisewasser nicht korrodierend wirken oder Kesselstein bilden, und Bewässerungswasser muß frei von boden- und pflanzenschädigenden Stoffen sein.

Zur Einsparung von Trinkwasser wurden in mehreren Städten in Deutschland Ende vorigen Jahrhunderts neben den Trinkwassernetzen auch Betriebswasser-Netze eingerichtet. Aus diesen Netzen wurde Betriebswasser für industrielle und gewerbliche Zwecke, zum Bewässern öffentlicher Grünanlagen, für die Stadtreinigung und teilweise auch für private Haushalte zur Gartenbewässerung abgegeben. Das Betriebswasser wurde üblicherweise aus Flußwasser gewonnen. Inzwischen sind diese Versorgungsnetze im Bereich der Bundesrepublik aus wirtschaftlichen Gründen außer Betrieb genommen worden. Das Betriebswasser war teurer als das Trinkwasser geworden; vor allem, weil die Wasserabgabe pro km Leitungsnetz sehr gering war, aber auch, weil das Flußwasser nicht mehr ohne Aufbereitung in das Netz eingespeist werden konnte. In einigen Städten der Bundesrepublik wird Betriebswasser noch in besonderen Leitungen Industriebetrieben zugeführt.

Gebrauchswasser, für das keine Trinkwasserqualität verlangt wird (z.B. Kühlwasser).

Betroffene

jeder Bürger zahlt durch Beiträge, Steuern und Abgaben für etwaige Fehlinvestition in Form von unökonomischen langen Abwasserkanälen, bzw. teurer Klärschlammentsorgung in Form der hierfür benötigten Zuschüsse mit..

Bewässerung

Zufuhr von Wasser zum Boden und zur Pflanze mit dem Hauptziel der Förderung des Pflanzenwachstums. Die "anfeuchtende Bewässerung" soll als Ergänzung der natürlichen Niederschläge den Pflanzen, die für eine optimale Stoffproduktion benötigte Wassermenge bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Die "düngende Bewässerung" führt dem Boden mit dem Wasser auch Pflanzennährstoff teils in Lösung, teils in suspendierter Form zu.

Die "bodenreinigende Bewässerung" dient dazu, lösliche , pflanzenschädliche Stoffe aus dem Boden zu entfernen (z.B. Entsalzung). Die "erwärmende Bewässerung" kann die Bodentemperatur beeinflussen.

Aufleiten von Wasser auf Wiesen und anderes Kulturland, um die Pflanzen mit Wasser und Nährstoffen zu versorgen, den Boden zu erwärmen oder Schädlinge zu bekämpfen.

Bewertung wassergefährdender Stoffe

Verfahren zur Feststellung des Gefährdungspotentials eines chemischen Stoffes im Hinblick auf den Gewässerschutz durch biologische Testverfahren (Bestimmung der akuten oralen Säugetiertoxizität, der akuten Bakterientoxizität, der akuten Fischtoxizität (auch Daphnien- und Algentoxizität) und des biologischen Abbauverhaltens). Die Ergebnisse der Testverfahren werden in ihrer Gesamtheit in Wassergefährdungszahlen (WGZ) ausgedrückt, aus denen sich unter Berücksichtigung anderer wichtiger Aspekte wie Bioakkumulation, Mutagenität und Kanzerogenität die Wassergefährdungsklassen (WGK) ergeben. Die Einstufung ist Grundlage für Anforderungen zum Schutz der Gewässer an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die dem Gefährdungspotential angemessen sind. Die Einstufung der Stoffe gemäß ihrem Wassergefährdungspotential kann auch wichtige Anhaltspunkte für die Beurteilung von Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen geben. Wassergefährdende Stoffe werden danach in vier Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft (0 = im allgemeinen nicht wassergefährdend, 1 = schwach wassergefährdend, 2 = wassergefährdend, 3 = stark wassergefährdend).

Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz § 19g werden wassergefährdende Stoffe mittels Verwaltungsvorschrift näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen eingestuft. Die "Verwaltungsschrift über die nähere Bestimmung wassergefährdender Stoffe und ihre Einstufung entsprechend ihrer Gefährlichkeit - VwV wassergefährdende Stoffe VwVwS -" wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 23. März 1990 (Herausgegeben vom Bundesminister des Innern, 41. Jahrgang, Nr. 8, S. 114) bekanntgegeben.

In Ergänzung dieser Verwaltungsvorschrift erscheint der Katalog wassergefährdender Stoffe, der zusätzlich zu den Wassergefährdungs-Klassen noch weitere Informationen zu den Stoffen (z. B. Bewertungszahlen, CAS-Nr., WN-Nummern, Synonymliste etc.) enthält. Eine ca. 700 Stoffe umfassende Fortschreibung des Kataloges wurde im Januar 1991 veröffentlicht; die nächste Fortschreibung ist für 1993 vorgesehen.

Beziehungsgeflecht

undurchschaubare Verbindungen; z. B. zwischen Baubehörden, Wasserwirtschaft, Ingenieuren, Landratsämtern, Bürgermeistern, Bürgermeistern, Baufirmen und Gemeinderäten.

Bioakkumulation

Anreicherung von Stoffen (z. B. Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel, radioaktive Nuklide) in Organismen oder ganzen Ökosystemen.

Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB)

Maßzahl für die Menge an gelöstem Sauerstoff, die zum biologischen Abbau organischer Stoffe im Abwasser benötigt wird. Als Kennzahl wird meistens der BSB5 angegeben. Dieser gibt die Menge an Sauerstoff im mg/l an, die Bakterien und andere Kleinstlebewesen in einer Wasserprobe während 5 Tagen bei 20 oC beim biologischen Abbau benötigen.

BSB, ein Maß für die Summe aller biologisch abbaubaren organischen Stoffe im Wasser. Der BSB gibt an, wieviel gelöster Sauerstoff in einer bestimmten Zeit für den "biologischen Abbau der organischen Abwasserinhaltsstoffe benötigt wird; meist wird er für den Zeitraum von fünf Tagen ermittelt und deshalb BSB5 genannt.

Biokatalysatoren

Stoffe, die in kleinsten Mengen bei Lebewesen biochemische Reaktionen beeinflussen: Enzyme, Vitamine, Wuchsstoffe, Hormone.

Biologisch abbaubare Materialien

Substanzen, die durch Mikroorganismen oder deren Enzyme zersetzt werden können.

Biologische Abbaubarkeit

Eignung einer org. Substanz, durch Mikroorganismen zersetzt zu werden.

Biologische Abwasserreinigung

Biologische Abwasserreinigung

Biologische Abwasserreinigung

Die im Abwasser enthaltenen organischen Bestandteile werden in der Biologischen Abwasserreinigung einem Abbauprozeß unterzogen. Der Abbau erfolgt durch Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze in Verbindung mit Sauerstoff. Dabei entstehen durch Umwandlungsprozesse anorganische Verbindungen (z. B. Kohlendioxid oder Wasser) und eine beständige Biomasse. Letztere sinkt im Nachklärbecken zu Boden und wird dort als Rücklaufschlamm bzw. Überschußschlamm aus dem Wasser entfernt und weiterverarbeitet. Dieser Prozeß geht ohne Störung vor sich, solange die Kleinstlebewesen vor Säuren, Laugen und Giftstoffen geschützt sind und ihnen mit dem Abwasser stets neue Nahrung und genügend Sauerstoff zugeführt wird. In ausreichend bemessenen und sorgfältig betriebenen mechanisch-biologischen Kläranlagen können Abwässer so weit gereinigt werden, daß Fische darin leben können. Gleichwohl werden in den den Regeln der Technik entsprechenden Kläranlagen nur etwa 90 % der Schmutz- bzw. Schadstoffe und Krankheitserreger aus dem Abwasser entfernt. Dort, wo die Restbelastung aus städtischen oder industriellen Abwässern noch zu hoch ist und/oder die Selbstreinigungkraft des aufnehmenden Gewässers (Vorfluter) übersteigt, wird eine weitergehende Abwasserreinigung (Dritte Reinigungsstufen) notwendig.

Abbau von gelösten org. Substanzen durch Mikroorganismen, anaerob oder aerob in Belebtschlammanlagen (z. B. Becken, Bio-Hochreaktoren) oder auf sog. biologischen Rasen in Tropfkörpern. Geschieht in Kläranlagen durch technisch intensivierte biologische Selbstreinigung (z.B. Füllkörper, Oberflächenbelüfter), s.a. Belebtschlammverfahren.

Biologische Anlagen

Biologische Selbstreinigung

die durch Mithilfe von Mikroorganismen erfolgende Zersetzung organischer Substanzen im Abwasser und in durch Abwässer verschmutzten natürlichen Gewässern..

Biologischer Abbau

Molekularer Abbau (aerob bzw. anaerob) einer organischen Substanz (z.B. im Gewässer oder im Boden) durch komplexe Einwirkungen lebender Organismen hervorgerufen (s. a. Biologische Selbstreinigung und Mineralisation).

Biologischer Abbaugrad

auf den Ausgangswert bezogene Verminderung der Konzentration einer dem biologischen Abbau unterworfenen Lösung einer org. Substanz. (VCI

Biologischer Rasen

Die Kleinlebewesen, die die Füllkörper bzw. Bodenkörner in der biologischen Abwasserreinigung umhüllen.

Biologisches Abbauverhalten

Eigenschaft eines Stoffes, die zur Beurteilung seines Wassergefährdungspotentials hinzugezogen wird. Die Bestimmung des Biologischen Abbauverhalten erfolgt durch ein Testverfahren, bei dem ermittelt wird, ob und in welcher Zeitspanne Stoffe durch komplexe Einwirkung lebender Organismen biologisch abbaubar sind.

Bio-Membrantechnik

Blähschlamm (Belebtschlamm)

Aus ein- und mehrzeIligen Kleinlebewesen (z. B. Bakterien, Pilzen) bestehender Schlamm im Belebungsbecken einer Kläranlage. Die im Blähschlamm vorhandenen Kleinlebewesen bauen die im Abwasser vorhandenen organischen Substanzen unter Verwendung von Sauerstoff für ihren Stoffwechsel ab.

 

Kleinkläranlagen

Eine Kläranlage zur Abwasserreinigung in kompakter Bauweise für geringe Abwassermengen.

 

Grundstücksbesitzer die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können, müssen eine Kleinkläranlage (Grundstückskläranlagen oder Hauskläranlagen) errichten, falls die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen wird. Dabei handelt es sich um Abwasserreinigungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50 Einwohnergleichwerten. Zu einer Kleinkläranlage gehören eine Einrichtung zur mechanischen Entschlammung des Abwassers (Mehrkammergrube ) und eine biologische Reinigungsstufe die sehr unterschiedlich gestaltet sein kann (Belebungsverfahren), Festbettreaktor, SBR, Pflanzenkläranlage, Klärteich oder ähnliche). Kleinkläranlagen sind in der DIN 4261 beschrieben.

Kleinkläranlagen dienen im allgemeinen der Behandlung eines häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden und sind innerhalb des zu entwässernden Grundstücks eingebaut. Das Abwasser wird nach Durchfließen einer solchen Grundstückskläranlage entweder versickern, soweit der Untergrund hierzu aufnahmefähig ist, oder in einem kurzen, in der Regel dem Grundstückseigentümer gehörenden Kanal dem nächsten offenen Gewässer zugeleitet.

Die nach Einbaustelle und Ausbaugröße definierten Kleinkläranlagen können einen Abwasserzufluss bis zu 8 m3/d aufnehmen. Das entspricht bei einem spezifischen Schmutzwasseranfall von 150 Litern pro Einwohner und Tag einem Anschlusswert von maximal rund 50 Einwohnern.

Der Einsatz von Kleinkläranlagen wird von den Länderbehörden bestimmt und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Nach Ansicht vieler Behörden sind Kleinkläranlagen in der Regel eine provisorische Lösung und nur in Ausnahmefällen eine notwendige und vertretbare Maßnahme zu einer dezentralen Abwasserentsorgung. Kleinkläranlagen kommen daher als Dauerlösung i.d.R. nur dort in Frage, wo die Anwesen so weit von den übrigen Bebauungen entfernt sind, dass mit wirtschaftlichen Mitteln in absehbarer Zeit ein Anschluss an eine Sammelentwässerung nicht hergestellt werden kann.

Bei Kleinkläranlagen wird i.d.R. grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden, den Anlagen mit und die einfacheren Anlagen ohne Belüftung des Abwassers.

Sonstiges über Kleinkläranlagen

In vier Normblättern sind detaillierte Festlegungen für Kleinkläranlagen getroffen:

DIN 4261, Teil 1 (Oktober 1983) Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung Anwendung, Bemessung und Ausführung, DIN 4261, Teil 2 (Juni 1984) Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung, Anwendung, Bemessung, Ausführung und Prüfung, DIN 4261, Teil 3 (September 1990) Kleinkläranlagen, Anlagen ohne Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung, DIN 4261, Teil 4 (Juni 1984) Kleinkläranlagen, Anlagen mit Abwasserbelüftung, Betrieb und Wartung.

Das ATV-Arbeitsblatt A 123 "Behandlung und Beseitigung von Schlamm aus Kleinkläranlagen" stellt eine wichtige Ergänzung zu den vorgenannten Normen dar.

Die Zulässigkeit des Einbaus und des Betriebs von Kleinkläranlagen sowie die Wahl der Einbaustelle unterliegen in Deutschland den baurechtlichen (Länderbauordnungen) und wasserrechtlichen Vorschriften. Die zuständige Behörde entscheidet über das erforderliche Ausmaß der Abwasserbehandlung und die Art der Abwassereinleitung entsprechend den örtlichen Gegebenheiten. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass eine Verunreinigung von Grundwasser oder oberirdischen Gewässern vermieden wird, und die hygienisch einwandfreie Beseitigung des anfallenden Klärschlamms gewährleistet ist.

Aufgrund der besonderen Nähe zu bewohntem Gebiet müssen u.U. auch Maßnahmen zur Geruchsbeseitigung berücksichtigt werden..

 

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